Terms and Conditions
§ 1 Hausordnungen
Bei Nutzung der Real Power Bodyforming Einrichtung unterliegt das Mitglied der im Studio jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in der Einrichtung beinhalten.
§ 2 Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind auf Dritte nicht übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Real Power Bodyforming möglich.
Das Mitglied verpflichtet sich, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Mitgliedsausweises unverzüglich schriftlich Real Power Bodyforming zu melden.
§ 3 Folgen eines Verlustes von Mitgliedskarte/Chiparmband bzw. Überlassung an Dritte
Bei Verlust des Mitgliedsausweises wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 8,50 € für einen Mitgliedsausweis.
Nutzt eine dritte Person unbefugt den Mitgliedsausweis und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass dieser Gegenstand dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder das Mitglied einen Verlust des Mitgliedsausweises nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung der Einrichtung durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 10,00 € zu zahlen.
Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Real Power Bodyforming bleibt unberührt.
§ 4 Zugangsberechtigung
Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Einrichtung von Real Power Bodyforming berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seinen Mitgliedsausweis ausweisen kann.
§ 5 Umfang der geschuldeten Leistungen
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Einrichtung von Real Power Bodyforming in 72336 Balingen, Jakob-Beutter-Straße 14 im Rahmen des Mitgliedschaftsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Personaltraining erfolgt zu den üblichen Öffnungszeiten und pro Mitglied bis max. 3x pro Woche. Real Power Bodyforming ist be-rechtigt, hierzu auch Gruppen zu bilden. Ein Anspruch des Mitglieds auf Einzeltraining besteht nicht.
Real Power Bodyforming ist berechtigt, die Einrichtung pro Jahr insgesamt 4 Wochen zu schließen, wobei eine einzelne Schließung nicht länger als 1 Woche dauern darf und zwischen den Schließungen mindestens 3 Monate liegen müssen.
Real Power Bodyforming garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitnesscenters mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.
§ 6 Begleitperson/Verzehr mitgebrachter Getränke
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern ist gestattet, wobei die Eltern für Schäden ihrer mitgebrachten Kinder haften.
Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der Einrichtung von Real Power Bodyforming gestattet, wobei Behältnisse aus Glas nicht verwendet werden dürfen. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen sind innerhalb des gesamten Fitnesscenters untersagt.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Real Power Bodyforming haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds oder seiner Begleitpersonen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Real Power Bodyforming, deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Einrichtung zu bringen. Von Seiten Real Power Bodyforming werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
§ 8 Gesundheitsklausel
Real Power Bodyforming befragt das Mitglied im Rahmen eines Erstgespräches über den jeweiligen Gesundheitszustand. Das Mitglied versichert gesund zu sein, um die Angebote der Einrichtung nutzen zu können.
Sollten aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben über den Gesundheitszustand beim Mitglied durch das Training Schäden entstehen, übernimmt Real Power Bodyforming hierfür keine Haftung.
§ 9 Kündigungsrecht von Real Power Bodyforming
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies Real Power Bodyforming den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich Real Power Bodyforming ausdrücklich das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Real Power Bodyforming ist das Mitglied verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu bezahlen.
§ 10 Kündigung durch das Mitglied
Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens 2 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 6 Monate. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei Real Power Bodyforming, Inh. Ridvan Eryilmaz, Jakob-Beutter-Str. 14, 72336 Balingen maßgeblich.
Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: 1. bei Eintritt einer Schwangerschaft und 2. bei Eintritt einer Erkrankung aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von Real Power Bodyforming unmöglich oder schädlich wäre.
In beiden Fällen wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei Real Power Bodyforming im Original eingereicht wird.
Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss Real Power Bodyforming, Inh. Ridvan Eryilmaz, im Original schriftlich zugehen.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis bei Real Power Bodyforming abzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die in § 3 genannte Verlustgebühr fällig.
§ 11 Zustimmung zur Datenerhebung und Verwertung
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrags erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Mailadresse, Kontoverbindung und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die oben angegebenen Daten werden lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Innerhalb von 2 Monaten nach ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung und Erfüllung der beiderseitigen Vertragspflichten werden diese Daten wieder gelöscht.